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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

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  • Auf einen Blick
  • Einleitung
  • Vorteile
  • Bestandteile
  • Aufbau
  • Quellen

Unternehmen müssen dazu beitragen, dass ihre Beschäftigten gesund bleiben. Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst den Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Eingliederungsmanagement und die betriebliche Gesundheitsförderung. Worum geht es dabei genau? Und welche Vorteile bringt es für alle Beteiligten?

Auf einen Blick

  • Das betriebliche Gesundheitsmanagement basiert auf drei Säulen.
  • Gesetzlich vorgeschrieben sind der Arbeitsschutz und das Eingliederungsmanagement, freiwillig ist die betriebliche Gesundheitsförderung.
  • Von betrieblichem Gesundheitsmanagement profitieren die Beschäftigten und das Unternehmen.
  • Zu den Vorteilen zählen – neben mehr Gesundheit am Arbeitsplatz – eine mögliche Verbesserung des Betriebsklimas und eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber.
  • Erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement lässt sich erreichen, wenn alle Schritte gut geplant, gesteuert und kontrolliert werden.
Betriebliches Gesundheitsmanagement: 5 Menschen in einer Lagerhalle bekommen eine Einweisung. 4 Personen tragen Arbeitsschutzkleidung, 2 Personen sind in formelle Büro-Kleidung gekleidet. Alle hören aufmerksam zu. Betriebliches Gesundheitsmanagement: 5 Menschen in einer Lagerhalle bekommen eine Einweisung. 4 Personen tragen Arbeitsschutzkleidung, 2 Personen sind in formelle Büro-Kleidung gekleidet. Alle hören aufmerksam zu.

Was ist das betriebliche Gesundheitsmanagement?

Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) eines Unternehmens umfasst idealerweise alle Bereiche, die Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben können. Das ganzheitliche Ziel lautet, die Gesundheit, die Leistungsfähigkeit und den Erfolg für alle Beschäftigten – und damit auch für das Unternehmen insgesamt – zu erhalten und zu fördern. Dafür werden unterschiedliche Maßnahmen geplant, gesteuert und kontrolliert: systematisch, zielorientiert und fortlaufend.

Drei gesetzlich verankerte Säulen bilden die Basis des betrieblichen Gesundheitsmanagements: der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz, das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF).

Das betriebliche Gesundheitsmanagement muss an die Gegebenheiten des Unternehmens oder auch der einzelnen Betriebsstätte angepasst werden. Da es besonders wirkungsvoll ist, wenn es strategisch eingesetzt wird, sollte es zu den Führungsaufgaben gehören. Ebenso wichtig ist es, auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prozess einzubinden.

Welche Vorteile bringt BGM?

Unternehmen, die in die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, kommen damit nicht nur ihrer sozialen Verantwortung nach. Längst handelt es sich dabei auch um ein unternehmerisches Gebot für den wirtschaftlichen Erfolg.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement kann unter anderem folgende Vorteile mit sich bringen:

  • gesunde und leistungsfähige Beschäftigte
  • weniger Krankheits- und Produktionsausfälle
  • besseres Betriebsklima, mehr Teilhabe und mehr Motivation
  • Produktivitäts- und Qualitätssteigerung
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben treu und loyal
  • höhere Attraktivität als Arbeitgeber
  • mögliche Steuervorteile
  • mehr Lebensqualität für die Beschäftigten auch in der Freizeit
Vorteile des betrieblichen Gesundheitsmanagements: Gesunde und leistungsfähige Beschäftigte, weniger Krankheitsausfälle, besseres Betriebsklima, Treue und Loyalität

Insbesondere Arbeitsschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention tragen dazu bei, Arbeitsunfälle und Erkrankungen zu vermeiden. Das betriebliche Eingliederungsmanagement kann helfen, nach längeren Erkrankungen und bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen den Wiedereinstieg in den Beruf zu schaffen.

Wirkungsvoll ist das BGM aber vor allem, wenn es nachhaltig und auf die Betriebsabläufe und den Bedarf der Beschäftigten ausgerichtet und aktiv gesteuert wird. Auch die Unterstützung und Zustimmung durch Führungskräfte gilt als wesentliche Bedingung dafür, dass die genannten Vorteile eintreten.

Die drei Säulen des BGM im Überblick

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie das betriebliche Eingliederungsmanagement sind für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind freiwillig, aber für das Gesundheitsmanagement ebenfalls von großer Bedeutung. Oft ist das betriebliche Gesundheitsmanagement am erfolgreichsten, wenn alle drei Säulen eng miteinander verzahnt sind.

Aufbau des Betrieblichen Gesundheitsmanagements: Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliches Eingliederungsmanagement und betriebliche Gesundheitsförderung.

Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz

Jeder Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden. Die wesentliche Rechtsgrundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es formuliert vor allem allgemeine Schutzziele. Demnach ist zum Beispiel die „Arbeit so zu gestalten (…), dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“.

Bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes steht die sogenannte Gefährdungsbeurteilung im Mittelpunkt. Hierfür ermitteln in der Regel eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und ein Arbeitsmediziner oder eine Arbeitmedizinerin die gesundheitlichen Risiken im Betrieb und machen Vorschläge für geeignete Schutzmaßnahmen. Berücksichtigt werden technische und bauliche Gefährdungen sowie die psychische Gefährdung der Beschäftigten.

Es müssen unter anderem Faktoren beurteilt werden, die sich

  • auf die Arbeitsstätte beziehen: zum Beispiel Beleuchtung, Fluchtwege und Brandschutz
  • auf den Arbeitsplatz, den Beruf oder die Tätigkeit beziehen: etwa Arbeitsabläufe, Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel
  • auf bestimmte Personen oder Personengruppen beziehen: beispielsweise schutzbedürftige oder stark belastete Beschäftigte

Zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählen zudem Belange des technischen Arbeitsschutzes – etwa, wenn Beschäftigte mit Lärm, Strahlung oder Giftstoffen zu tun haben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist für Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von der Betriebsgröße. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die es länger erkrankten Beschäftigten ermöglichen, schrittweise ins Arbeitsleben zurückzukehren. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter ein BEM anzubieten, wenn sie oder er mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig ist.

Dafür ist es unerheblich, ob es sich um eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit handelt oder um viele aufeinanderfolgende Kurzzeiterkrankungen. Für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ist die Teilnahme freiwillig.

Betriebliche Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) spielt beim betrieblichen Gesundheitsmanagement eine besondere Rolle. Sie eröffnet Arbeitgebern die Chance, Angebote und Maßnahmen für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz auszubauen und diese an die Bedürfnisse der Beschäftigten anzupassen. Das Spektrum ist groß: Aktivitäten, die die Bewegung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördern, zählen genauso dazu wie die Unterstützung bei Ernährungsfragen, Hilfe bei der Suchtprävention, die Moderation von Arbeitsgruppen oder die interne Öffentlichkeitsarbeit.

Die BGF ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Bisher ist sie vor allem in großen Unternehmen zu finden. Dabei können gerade kleine und mittlere Unternehmen oft schneller von den Vorteilen der betrieblichen Gesundheitsförderung profitieren: Entscheidungen lassen sich hier häufig unbürokratischer treffen. Zudem hilft der direkte Kontakt zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Anfang an die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Geeignete Maßnahmen können von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden.

Wie lässt sich ein BGM aufbauen?

Ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement lässt sich am besten erreichen, wenn alle Schritte gut geplant, gesteuert und kontrolliert werden. Die Verantwortlichen für das Gesundheitsmanagement müssen dafür Probleme und Bedürfnisse zunächst genau analysieren. Danach werden erreichbare Ziele und konkrete Maßnahmen definiert. Nach der Umsetzung sollte auch immer der Erfolg der Maßnahmen überprüft werden. Diese Schritte werden regelmäßig wiederholt.

So kann das betriebliche Gesundheitsmanagement Schritt für Schritt wachsen und immer genauer an die Erfordernisse im jeweiligen Unternehmen angepasst werden.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst unter anderem folgende Themenbereiche:

  • Gesundheitsgerechte Unternehmenskultur
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Gesundheitsförderung
  • Personalmanagement
  • Personalentwicklung
  • Organisationsentwicklung
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Mitarbeiterorientierte Führung
  • Work-Life-Balance
  • Demografischer Wandel
  • Diversity (Förderung der Vielfalt)

Wichtig zu wissen: Für ein möglichst umfassendes und erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement lohnt es sich meistens, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich einzubeziehen. Das gilt nicht nur bei der Analyse, sondern auch bei der Umsetzung von Maßnahmen und allen anderen Schritten.

Ausführliche Informationen zur Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet zum Beispiel „psyGA”, ein Angebot der Initiative Neue Qualität der Arbeit, die 2002 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen wurde.

  • BKK Dachverband e.V. BGF-Koordinierungsstellen. Aufgerufen am 25.02.2021.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Gesundheit am Arbeitsplatz. Aufgerufen am 07.05.2020.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales. INQA.de – Initiative Neue Qualität der Arbeit. Aufgerufen am 25.02.2021.
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales. GeMit – Gesunder Mittelstand Deutschland. Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Aufgerufen am 06.05.2020.
  • Bundesministerium für Gesundheit. Betriebliche Gesundheitsförderung. Aufgerufen am 25.02.2021.
  • Bundesministerium für Gesundheit. Unternehmen unternehmen Gesundheit. Aufgerufen am 06.05.2020.
  • GKV-Spitzenverband. Betriebliche Gesundheitsförderung. Aufgerufen am 06.05.2020.
  • Initiative Gesundheit und Arbeit. iga.Report 40. Wirksamkeit und Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention. Zusammenstellung der wissenschaftlichen Evidenz 2012 bis 2018.
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Geprüft durch Deutsche Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention e.V.

Stand: 25.05.2021
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