Gesundheitsversorgung Sozialleistungen

Neben Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es weitere Sozialleistungen. Diese unterstützen Familien, Menschen mit Behinderungen und Bedürftige in allen Lebenslagen – von finanzieller Hilfe bis hin zu Teilhabeleistungen. Erfahren Sie mehr darüber, welche Sozialleistungen in unterschiedlichen Lebens- und Gesundheitslagen von Bedeutung sind.

Sozialleistungen

Wenn Eltern krank sind: Möglichkeiten der Unterstützung

Wenn Eltern erkranken, gibt es verschiedene Unterstützungsangebote für Familien. Auch bei einer chronischen Erkrankung oder Behinderung können Familien im Alltag begleitet und entlastet werden.

Finanzielle Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt

Schwangere und stillende Frauen sind durch den Mutterschutz an ihrem Arbeitsplatz besonders geschützt. Verschiedene finanzielle Leistungen erleichtern den Start ins Familienleben.

Leistungen zur Teilhabe: Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Die Leistungen zur Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben in der Gesellschaft ermöglichen.

Soziale Absicherung für pflegende Angehörige

Wenn Sie eine Person zu Hause pflegen, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Bedingungen die Beiträge zu verschiedenen Sozialversicherungen.

Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung

Menschen mit einer Schwerbehinderung stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Damit sie dennoch gleichberechtigt am Leben teilhaben können, haben sie besondere Rechte und Ansprüche.

Unterstützung und Beratung für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche

Familien mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen vor besonderen Herausforderungen. Sozialleistungen und Hilfsangebote ermöglichen Behandlung, Pflege und gesellschaftliche Teilhabe.

Das persönliche Budget: Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderungen mehr Eigenständigkeit. Erfahren Sie hier, wofür es genutzt werden kann und was es zu beachten gibt.

Schule, Ausbildung, Studium und Beruf mit Pflegegrad

Pflegebedürftigkeit steht einer Ausbildung oder Berufstätigkeit nicht im Wege. Die Sozialversicherungen finanzieren unter anderem Assistenz und Hilfsmittel, wenn dadurch der Wunschberuf möglich ist.