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Patientenquittung

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Patientinnen und Patienten haben ein Recht auf Transparenz bei Behandlungen – auch hinsichtlich der Kosten. Die Patientenquittung trägt dazu bei. 

Auf einen Blick

  • Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine Patientenquittung. Dort sind alle ärztlichen Leistungen und die dafür abgerechneten Kosten aufgeführt.  
  • Die Patientenquittung erhalten Sie nicht automatisch: Sie müssen danach fragen.  
  • Sie können die Quittung kostenfrei nach jedem Arztbesuch anfordern, aber auch Quartalsquittungen sind möglich.
  • Die Angaben müssen übersichtlich und verständlich dargestellt werden.  
  • Auch die Krankenkasse muss über erbrachte ärztliche Leistungen und Kosten informieren. 
An einem Tisch sitzt ein Arzt. Er schreibt mit einem Kugelschreiber auf ein Blatt Papier, das auf einem Klemmbrett fixiert ist. An einem Tisch sitzt ein Arzt. Er schreibt mit einem Kugelschreiber auf ein Blatt Papier, das auf einem Klemmbrett fixiert ist.

Was sind Patientenquittungen und wozu brauche ich sie?

Wer gesetzlich versichert ist, bekommt die Rechnung für einen Arztbesuch normalerweise nicht zu Gesicht. Die Ärztin oder der Arzt rechnet die erbrachten Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung direkt mit der Krankenkasse ab. Versicherte benötigen dafür beim Arztbesuch lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte. Der Nachteil dieses Verfahrens: Patientinnen und Patienten wissen nicht, welche Leistungen abgerechnet wurden und welche Kosten damit verbunden sind. 

Patientinnen und Patienten müssen die gesamte medizinische Behandlung nachvollziehen können – darauf haben sie ein Recht. Deshalb haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Patientenquittung. Damit bekommen Sie alle Leistungen und Kosten aufgelistet, die Ärztinnen und Ärzte bei den Krankenkassen abrechnen. Sie erhalten so auch einen guten Überblick über Ihre Krankengeschichte. 

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin ist verpflichtet, Ihnen eine solche Quittung auszustellen, wenn Sie darum bitten. Die enthaltenen Informationen müssen dabei übersichtlich dargestellt und auch für medizinische Laien verständlich sein. 

Wichtig zu wissen: Eine Patientenquittung bekommen Sie nicht automatisch. Sie müssen diese einfordern.

Welche Arztpraxen und Einrichtungen stellen eine Patientenquittung aus?

Alle Ärztinnen und Ärzte, die für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten zugelassen sind (Vertragsärzte), müssen auf Wunsch eine Patientenquittung ausstellen. Das gilt sowohl für Haus- und Facharztpraxen als auch für Zahnarztpraxen.

Gesetzlich Krankenversicherte haben bei einer Behandlung Anspruch auf eine Patientenquittung.

Die Patientenquittung erhalten Sie auf Wunsch kostenfrei im Anschluss an einen Arztbesuch. Sie können sich aber auch für eine quartalsweise ausgestellte Patientenquittung entscheiden.

Quartalsweise Patientenquittungen müssen von der jeweiligen Arztpraxis spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, ausgestellt werden. Für diese Quittung müssen Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von einem Euro an die Praxis zahlen. Dazu kommen noch die Versandkosten. 

Bekomme ich auch im Krankenhaus eine Patientenquittung? 

Krankenhäuser sind ebenfalls verpflichtet, gesetzlich Versicherten auf Wunsch spätestens vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung eine kostenfreie Patientenquittung auszustellen. Das Krankenhaus übergibt diese am Entlassungstag oder stellt sie per Post zu. Auch wenn Sie ambulant im Krankenhaus behandelt werden, steht Ihnen eine Patientenquittung zu.

Welche Informationen enthält eine Patientenquittung?

Eine Patientenquittung muss übersichtlich gestaltet sein und unter anderem folgende Angaben enthalten: 

  • Angaben zur Person (Name und Anschrift)  
  • Behandlungsdatum oder Behandlungszeitraum 
  • die abgerechneten Gebührenziffern 
  • die erbrachten Leistungen (für Laien verständlich formuliert) 
  • die voraussichtlichen Kosten  

  

Patientenquittungen von Krankenhäusern enthalten zudem: 

  • die Hauptdiagnose  
  • Art und Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte 
  • den Zuzahlungsbetrag für den Versicherten 
  • den Aufnahme-, Entlassungs- und gegebenenfalls auch Verlegungstag 

Welche Möglichkeiten gibt es noch, sich über erbrachte Leistungen zu informieren?

Eine weitere Möglichkeit besteht über die gesetzlichen Krankenkassen: Auch sie sind verpflichtet, Informationen über beanspruchte Leistungen und deren Kosten rückwirkend bereitzustellen, wenn Sie dies anfragen. 

Interessant zu wissen: Einen Überblick über Leistungen und Abrechnungsdaten können sie auch über Ihr Smartphone abrufen, wenn Sie die elektronische Patientenakte nutzen.

Was kann bei Zweifeln an Patientenquittungen unternommen werden?

Manchmal finden sich auf der Abrechnung Leistungen, die sich schwer zuordnen lassen. Dann können Sie sich zunächst an Ihre Praxis oder das Krankenhaus wenden. Missverständnisse und Irrtümer lassen sich auf diesem Weg meist schnell aufklären. Andernfalls steht Ihnen auch Ihre Krankenkasse für Rückfragen zur Abrechnung zur Verfügung. 

Wenn sich Unklarheiten zur Abrechnung nicht aufklären lassen und tatsächlich Leistungen abgerechnet wurden, die nicht erbracht wurden, kann es sich um Abrechnungsbetrug handeln. In diesem Fall können Sie die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen beim GKV-Spitzenverband kontaktieren. 

  • Bundesministerium für Gesundheit. Patientenquittung. Aufgerufen am 27.01.2023. 
  • Bundesministerium für Gesundheit. Ratgeber für Patientenrechte. Aufgerufen am 24.01.2023. 
  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Patientenquittung. Aufgerufen am 27.01.2023.

Stand: 14.04.2023

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