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Der elektronische Medikationsplan (eMP)

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  • Inhalt

  • Auf einen Blick
  • Einleitung
  • eMP und BMP
  • Vorteile
  • Anwendung und Zugriff
  • Quellen

Mit dem elektronischen Medikationsplan werden die wichtigsten Informationen zu Ihren Arzneimitteln gebündelt und elektronisch gespeichert. Damit haben Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Therapeuten und Apotheker immer alle Medikamente im Blick.

Auf einen Blick

  • Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform, der Informationen zu ihren Arzneimitteln und deren Dosierung enthält.
  • Er kann auf Wunsch als elektronischer Medikationsplan (eMP) in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. 
  • Der eMP erleichtert die Zusammenarbeit von Ärzten, Zahnärzten, Therapeuten und Apothekern. 
  • Er hilft darüber hinaus, Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln zu vermeiden.
  • Der eMP wird kontinuierlich weiterentwickelt und soll in der ePA zukünftig viele weitere Funktionen bieten. 
Eine ältere Frau hält eine Tablettenbox in den Händen. Eine ältere Frau hält eine Tablettenbox in den Händen.

Was ist ein Medikationsplan?

Wenn Patientinnen und Patienten mehrere Medikamente regelmäßig einnehmen, kann es schwerfallen, den Überblick zu behalten. Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme bietet der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP), der 2016 eingeführt wurde. Dieses Papierdokument enthält genaue Angaben zu Arzneimitteln und Wirkstoffen sowie deren Einnahme.

Ärztinnen und Ärzte müssen für gesetzliche Versicherte einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erstellen,

  • wenn mindestens 3 Medikamente verordnet wurden, die systemisch – also auf den gesamten Körper – wirken
  • und voraussichtlich mindestens 28 Tage lang eingenommen werden
Anspruch auf einen Medikationsplan gibt es bei einer Einnahmedauer von mehr als 28 Tagen mit mindestens 3 verschiedenen Medikamenten.

Vor allem, wenn verschiedene Ärztinnen und Ärzte Medikamente verschreiben, ist es wichtig, dass alle wissen, was bereits in welcher Dosierung verschrieben wurde: Nur so lassen sich mögliche Wechselwirkungen vermeiden.

Ein Papierdokument trägt man aber nicht immer bei sich und es kann verloren gehen. Es ist deshalb möglich, den Medikationsplan auf Wunsch in der elektronischen Patientenakte (ePA) speichern zu lassen. Man spricht dann von einem elektronischen Medikationsplan (eMP). Damit sind die Informationen zu allen Verordnungen verlässlich in der Arztpraxis, beim Therapeuten, im Krankenhaus oder in der Apotheke abrufbar. Der Medikationsplan kann damit auch weiter wie gewohnt ausgedruckt werden. 

Wichtig zu wissen: Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist nicht zu verwechseln mit der elektronischen Medikationsliste (eML), die ebenfalls Teil der ePA ist. In die Medikationsliste werden alle Medikamente aufgenommen, die nach Anlegen der ePA per E-Rezept verordnet und von einer Apotheke ausgegeben werden. Der eMP kann darüber hinaus noch weitere Medikamente oder Informationen enthalten.

Wie unterscheiden sich der bundeseinheitliche und der elektronische Medikationsplan?

Sowohl der bundeseinheitliche Medikationsplan in Papierform als auch der elektronische Medikationsplan enthalten folgende Informationen:

  • Stammdaten wie Name und Geburtsdatum
  • die Medikation (verschreibungspflichtige und rezeptfreie Arzneimittel und enthaltene Wirkstoffe)
  • Informationen zur Anwendung (Dosis, Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Einnahme)

Im Medikationsplan sollten ebenfalls Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel aufgeführt sein, die selbst gekauft wurden. Nur so können mögliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Arzneimitteln vollständig erkannt werden. Als Freitext können außerdem weitere Informationen ergänzt werden, zum Beispiel zu Allergien, Unverträglichkeiten oder der Nierenfunktion.

Zukünftig soll der elektronische Medikationsplan (eMP) in der elektronischen Patientenakte (ePA) noch weiterführende Informationen enthalten, die für die Behandlung von Bedeutung sind:

  • ein Kommentarfeld, in dem Ärzte, Therapeuten und Apotheker Hinweise zur Medikation geben und sich fachlich austauschen können 
  • Gespeicherte Medikationen verbleiben im Datensatz, auch wenn sie nicht länger verordnet werden. So lässt sich auch später noch nachvollziehen, welche Arzneimittel wann eingenommen wurden.
Ein elektronischer Medikationsplan (eMP) umfasst unter anderem: Stammdaten, verordnete Medikamente, Medikationsrelevante Daten, Medikation und Wirkstoffe, Informationen zur Anwendung, frühere Arzneimittel.

Wichtig zu wissen: Patientinnen und Patienten können mit Ihren Ärztinnen und Ärzten darüber sprechen, wenn Sie bestimmte Medikamente nicht auf Ihrem Medikationsplan haben möchten. Am besten lassen sich jedoch unerwünschte Arzneimittelwirkungen vermeiden, wenn relevante Informationen und Medikamente vollständig aufgeführt sind.

Welche Vorteile hat ein elektronischer Medikationsplan?

Der elektronische Medikationsplan trägt dazu bei, die Einnahme von Arzneimitteln sicherer zu machen: Denn mit ihm haben die Behandelnden sowie Apothekerinnen und Apotheker alle Medikamente im Blick und können einschätzen, ob es beispielsweise zu Wechselwirkungen oder allergischen Reaktionen kommen könnte.

Nützlich ist der elektronische Medikationsplan unter anderem, wenn:

  • rezeptfreie Arzneimittel selbst gekauft werden
  • neue Medikamente verschrieben werden sollen
  • ein Wiederholungsrezept benötigt wird
  • Nebenwirkungen auftreten
  • Handelsnamen von Arzneimitteln sich ändern

Wie nutzt man den elektronischen Medikationsplan?

Der elektronische Medikationsplan war ursprünglich eine Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Neben Notfalldaten kann darauf auch ein persönlicher Medikationsplan gespeichert werden. Dieser Medikationsplan kann nun auch auf die elektronische Patientenakte (ePA) übertragen werden. Die Nutzung des elektronischen Medikationsplans ist freiwillig.

Der elektronische Medikationsplan kann in einer Arztpraxis, Zahnarztpraxis oder Apotheke angelegt werden, sofern Sie als Patientin oder Patient einwilligen. Notwendig sind dafür Ihre Gesundheitskarte und eine PIN, die Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten.

Der elektronische Medikationsplan wird dann im Praxis- oder Apothekenverwaltungssystem erstellt und auf die Gesundheitskarte übertragen. Auf Wunsch kann dieser Medikationsplan auch auf der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeichert werden. Sie können davon auch einen Papierausdruck erhalten. Eine Kopie der Daten verbleibt im Verwaltungssystem. 

Es ist sinnvoll, bei jedem weiteren Arzt- oder Apothekenbesuch darauf hinzuweisen, dass man einen elektronischen Medikationsplan hat, damit dieser aktualisiert werden kann, wenn sich die Verordnungen ändern. 

Nur Angehörige bestimmter Berufe dürfen Ihren elektronischen Medikationsplan lesen: Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apothekerinnen und Apotheker sowie deren Mitarbeitende. Diese müssen dafür jedes Mal Ihr Einverständnis einholen. 

Interessant zu wissen: Der Nutzung des elektronischen Medikationsplans stimmen Sie durch die Eingabe der Gesundheitskarten-PIN zu. Diese PIN kann auch deaktiviert werden. Dann reicht künftig eine mündliche Zustimmung aus.

  • Gematik GmbH. Elektronischer Medikationsplan. Aufgerufen am 08.05.2025. 
  • Gematik GmbH. E-Rezept. Aufgerufen am 08.05.2025. 
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Medikationsplan. Aufgerufen am 08.05.2025.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Medikationsliste: Welche Daten zur Medikation in die ePA kommen. Aufgerufen am 10.09.2025.
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Geprüft durch die Nationale Agentur für Digitale Medizin (gematik).

Stand: 01.09.2025
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